Kompetenzen

Arbeitsrecht

Ein Arbeitsverhältnis geht mit vielen Rechten und Pflichten einher, sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Dies betrifft z. B. die allgemeine Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder auch den Anspruch auf eine Abfindung und deren Höhe. Im Rahmen dessen vertrete ich beide Seiten und biete Ihnen u. a. folgende Leistungen an:

  • Hilfe bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags

  • Prüfung und Formulierung von arbeitsvertraglichen Klauseln

  • Überprüfung von Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Begleitung von Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche, Tarifverträge etc.

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst nicht nur die Gewährleistung sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit, sondern sorgt auch dafür, allen Bürgern eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Wichtige Themen sind dabei die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Schutz von Behinderten. Wenn Sie also z. B. Probleme mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Rententräger oder dem Jobcenter haben, dann unterstütze ich Sie wie folgt:

  • Beratung zu erforderlichen Anträgen

  • Wahrung Ihrer Interessen gegenüber den zuständigen Behörden

  • persönliche Betreuung in Widerspruchs- sowie Klageverfahren

Allgemeines Vertragsrecht

Beim Abschluss von privatrechtlichen Verträgen aller Art gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Das heißt, dass jeder vereinbaren kann, was und mit wem er möchte. Jedoch wird das allgemeine Vertragsrecht durch verschiedene gesetzliche Regelungen auch eingeschränkt, so z. B. durch Diskriminierungsverbote oder das Verbot sittenwidriger Verträge. Meine Rechtsberatung zu diesen Themen umfasst die nachstehenden Punkte:

  • Abschluss und Überprüfung von Verträgen, z. B. Miet-, Kauf- oder Erbverträge

  • Erläuterung des rechtlichen Rahmens in Bezug auf Gewährleistung, Sachmangel und Garantie

  • Beratung rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Kündigung oder Rücktritt von Verträgen